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Mindestlohn

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) stellt den Arbeitgeber vor erhebliche Schwierigkeiten. Hierbei handelt es sich um Fragen der

  • Dokumentationspflichten
  • Bestandteile
  • geringfügig Beschäftigte
  • Prüfungen der Sozialversicherungsträger

Bei Verstößen gegen das MiLoG können dem Arbeitgeber erhebliche Konsequenzen drohen:

  • Nachbelastung von Sozialabgaben
  • Säumniszuschläge
  • Bußgelder

Hieraus können sich schnell für jeden einzelnen Mitarbeiter zusätzliche Kosten von mehreren zehntausend Euro ergeben.Daher  

Daher sollte sich jeder Arbeitgeber in diesen Fragen unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Steuerberater und Lohnabrechnungsbüros sind hierzu nicht befugt. Daher werden bei möglichen Fehlern in der Beratung deren Vermögensschadenshaftspflichtversicherungen auch nicht eingreifen. Ein erfahrener Rechtsanwalt wird bei seiner Beratung allerdings ohnehin nicht auf eine Rücksprache mit dem Steuerberater oder dem Lohnabrechnungsbüro verzichten.

Aktuelles

Werkvertrag über nicht abnahmefähige Leistung ist Arbeitsvertrag

Ist eine vereinbarte Leistung eines Auftragnehmers nicht von den Leistungen anderer klar abgrenzbar, ist die Leistung nicht definierbar und auch nicht abnahmefähig.